Logo BGG

Anmeldung

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Finanzierungsportal an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular

Profil - Unser Ziel

Eigenkapital schafft Spielräume und fördert die Wettbewerbsfähigkeit

Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen ermöglicht seit über 50 Jahren die Beteiligung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern, indem sie für diese Unternehmen Garantien von bis zu 70 % gegenüber den privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften übernimmt.

Eigenkapital schafft Spielräume und fördert die Wettbewerbsfähigkeit

Ob bei der Gründung eines Unternehmens zur Sicherung einer selbständigen Existenz, ob bei Investitionen in das Wachstum eines etablierten Unternehmens: Eigenkapital verschafft Bewegungsspielräume. Vor allem bei der Kapitalbeschaffung zu akzeptablen Bedingungen kommt den Eigenmitteln seit Basel II verstärkt Bedeutung zu.

Gegenstand unserer Geschäftstätigkeit

Die BGG unterstützt die Finanzierung tragfähiger Vorhaben durch die Übernahme von Garantien gegenüber privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften zur Absicherung stiller Beteiligungen und ähnlicher Beteiligungsinstrumente. Zur Herstellung von Chancengleichheit erfolgt eine Förderung insbesondere dann, wenn eine Beteiligung ohne die Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.

Wir begleiten Investitionen u.a. bei Existenzgründungen, Innovationen, Betriebserweiterungen, Rationalisierungen und Betriebsübernahmen. Beteiligungen, die nur der Sanierung der Finanzverhältnisse dienen, werden nicht garantiert.

Risikopartnerschaft

Die BGG versteht sich als Risikopartner von Beteiligungsunternehmen und privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Im Standardgeschäft findet die BGG Unterstützung durch Rückgarantien der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern im Rahmen der EU-rechtlichen Fördergrenzen.