Damit wurde die Grundlage für Beteiligungen in Höhe von rd. 1.848 Mio. € gelegt, die ohne die Risikopartnerschaft nicht oder nicht in dieser Form möglich gewesen wären.
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Seit Gründung der BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen im Jahr 1972 wurden Garantien in Höhe von rd. 878,2 Mio. € bewilligt.
Damit wurde die Grundlage für Beteiligungen in Höhe von rd. 1.848 Mio. € gelegt, die ohne die Risikopartnerschaft nicht oder nicht in dieser Form möglich gewesen wären.
Garantievolumen
161,5 Mio. EuroBeteiligungsvolumen
361,2 Mio. EuroNeugeschäft Garantievolumen
21,7 Mio. EuroNeugeschäft Beteiligungsvolumen
52,9 Mio. EuroSchadenseintritte Beteiligungsvolumen
3,8 Mio. EuroBilanzsumme
89,5 Mio. EuroEigenkapital
63,0 Mio. EuroGewinn*
0,4 Mio. EuroGarantievolumen
158,6 Mio. EuroBeteiligungsvolumen
338,9 Mio. EuroNeugeschäft Garantievolumen
32,5 Mio. EuroNeugeschäft Beteiligungsvolumen
88,7 Mio. EuroSchadenseintritte Beteiligungsvolumen
4,0 Mio. EuroBilanzsumme
84,1 Mio. EuroEigenkapital
62,5 Mio. EuroGewinn*
0,9 Mio. EuroInformation gemäß Art. 431-455 Verordnung (EU) 575/2013 CRR
Die Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sieht als dritte Säule neben den Mindesteigenkapitalanforderungen und dem aufsichtlichen Prüfungsverfahren eine Reihe von Offenlegungspflichten vor.
Die BGG veröffentlicht daher in Ergänzung des Geschäftsberichts Kerninformationen über den Anwendungsbereich, das Eigenkapital, die Risikopositionen, die Risikomessverfahren und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung der BGG zur Information der Marktteilnehmer.
Die Einzelheiten können dem Offenlegungsbericht zum 31.12.2023 entnommen werden.