Anerkennung als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft
Bund und Land übernehmen Rückgarantien nur für Unternehmensbeteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Ob eine Beteiligungsgesellschaft die Voraussetzungen dafür erfüllt, wird von der BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen festgestellt.
Verfahren
Wenn Sie eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft vertreten und Interesse an einer Beteiligungsgarantie der BGG mit staatlicher Risikobeteiligung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir klären, welche Unterlagen für das Anerkennungsverfahren notwendig sind.
In der Regel sind das:
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug mit aktueller Gesellschafterliste
- Geschäftsordnung der Geschäftsleitung, sofern vorhanden
- Jahresabschlüsse
Außerdem interessieren wir uns für die Ziele und die Konzeption Ihres Beteiligungsgeschäfts. Die Anerkennung ist auch bei Kapitalbeteiligungsgesellschaften ohne ausführliche Unternehmensgeschichte möglich.
Der positiven Beurteilung durch die BGG und die Rückgaranten folgt der Abschluss einer Rahmenvereinbahrung, welche die wesentlichen Grundlagen der Risikopartnerschaft festlegt.