Zur Abrundung Ihres Leistungsportfolios übernimmt die BGG auch 21%ige Ausfallgarantien für Beteiligungen gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Kombination mit den vorgenannten Garantieangeboten oder bei Aufgabenstellungen bei denen keine der vorgenannten Garantieangebote möglich ist.
Eckpunkte für eine solche Beteiligung:
Mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Bayern
Die Garantie dient der Sicherung oder Schaffung einer selbständigen Existenz und von Arbeitsplätzen.
Ausgeschlossen ist eine Beteiligung zur Sanierung der Finanzverhältnisse im Sinne vergangenheitsorientierter finanzieller Dispositionen zur Wiederherstellung eines intakten Eigenkapitals und einer angemessenen Kapitalstruktur.
Die Beteiligung:
Die Laufzeit der Beteiligung soll zunächst nicht mehr als 10 Jahre betragen.
Die Kombination mit Beteiligungen aus anderen Risikovarianten ist möglich.
Die Beteiligung ist EU-subventionsrechtlich ohne Auswirkung und schließt daher andere Formen der Förderung nicht aus.