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Unsere Garantie-Programme

Garantien mit staatlicher Rückgarantie

  • Wer wird gefördert?
    Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern.

  • Was wird gefördert?
    Die Stärkung der Kapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen in Bayern.

  • Wie wird gefördert?
    Durch Garantien von bis zu 70 % der Beteiligungssumme bis 1 Mio. €, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €, gegenüber privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Garantien mit staatlicher Rückgarantie stellen unser Standardgeschäft dar

Garantien, bei denen ein Teil des Risikos von der Bundesrepublik Deutschland und vom Freistaat Bayern durch Rückgarantien mitgetragen wird, sind unser Standardgeschäft.

In Fällen, in denen eine Beteiligung ohne Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme, übernehmen wir Garantien von bis zu 70 % der Beteiligungssumme. Gefördert werden in der Regel stille Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse.

Wegen der staatlichen Rückgarantien sind die beihilferechtlichen Vorgaben der EU zu beachten.

Voraussetzungen der Garantieübernahme
 Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern
• Wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens
• Genügende Ertragskraft des Unternehmens und Eignung der Unternehmensleitung
• Beteiligungszweck: Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen, selbständigen Existenz
• Beteiligungsanlass: Finanzierung von Kooperationen, Innovationsprojekten, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegender Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen, Nachfolge, bei Erbauseinandersetzungen, beim Ausscheiden von Gesellschaftern sowie für Warenlageraufstockungen bei Expansion
• Beteiligung durch eine anerkannte private Kapitalbeteiligungsgesellschaft


Art und Höhe der Förderung
Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen übernimmt
• Garantien für i.d.R. stille Beteiligungen
• in Höhe von bis zu 70 % der Beteiligungssumme und der vertraglich geschuldeten Beteiligungsentgelte
• gegenüber privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften
• für Beteiligungen bis zu 1 Mio. €, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. € Beteiligungssumme,
• und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Beihilferechtliche Vorgaben der Europäischen Union
Die Rückgarantien der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern stellen staatliche Beilhilfen im Sinne des EU-Beihilferechts dar. Daraus können sich Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der Garantie ergeben, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Richtlinien und Geschäftsbedingungen
Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen vergibt Garantien auf der Grundlage der Rückgarantieerklärungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern. Sie bestimmen wesentlich die Voraussetzungen der Garantien, ihren Umfang und ihre Ausgestaltung.

Zu den Einzelheiten:
Richtlinien und Geschäftsbedingungen

Weitere Garantieprogramme

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Häufige Fragen zu Garantien

Was ist die BGG?

Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen ist eine Selbsthilfeeinrichtung der bayerischen Wirtschaft zur Erhaltung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern. Sie ist nicht erwerbswirtschaftlich orientiert.

Was wird durch die BGG gefördert?

Zur Herstellung von Chancengleichheit für kleine oder mittlere Unternehmen bei Gründung, Wachstum oder Sicherung der Existenz erfolgt eine Förderung insbesondere dann, wenn eine Beteiligung ohne die Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.

Wie wirkt eine Garantie?

Durch die Übernahme von Garantien für stille Beteiligungen und ähnlichen Beteiligungsinstrumente von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften werden die Finanzierungen tragfähiger Vorhaben abgesichert.

Welche Laufzeit hat eine Garantie?

Die Garantie wird regelmäßig für eine Laufzeit bis zu 10 Jahren bewilligt.