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SERVICE & DOWNLOADS - LEISTUNG

Unser Angebot in Bayern

Die Stärkung der Eigenkapitalbasis ihrer Kunden ist die Aufgabe der BGG als Selbsthilfeeinrichtung der bayerischen Wirtschaft. Diesen Auftrag erfüllt die BGG in Risikopartnerschaften durch den Einsatz für den Einzelfall optimierten Garantielösungen zusammen mit ihren Beteiligungspartnern.

Garantien mit staatlicher Rückgarantie

  • Wer wird gefördert?
    Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern.

  • Was wird gefördert?
    Die Stärkung der Kapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen in Bayern.

  • Wie wird gefördert?
    Durch Garantien von bis zu 70 % der Beteiligungssumme bis 1 Mio. €, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €, gegenüber privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Kleine Existenzgründer

  • Wer wird gefördert?

    Kleine Unternehmen sowie Existenzgründungen Bayern, deren Gründung i.d.R. nicht mehr als 5 Jahre zurück liegt.

  • Was wird gefördert?

    Die Schaffung sowie Sicherung der nachhaltigen und selbständigen Existenz.

  • Wie wird gefördert?

    Durch vereinfachte Verfahren können Garantien von bis zu 70 % auf eine Beteiligungssumme bis zu max. 250 TEUR gewährt werden.

EFRE-Projekt

  • Wer wird gefördert?

    Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme, gemäß der EFRE Strukturkarte.

  • Was wird gefördert?

    Im Rahmen des EFRE-Projekts werden Unternehmen nach Kriterien der Kommission der EU für kleine und mittlere Unternehmen durch Investitionen in Wachstum und Beschäftigung gefördert.

  • Wie wird gefördert?

    Durch Garantien in Höhe von 20 % der Beteiligungssumme von 200 TEUR bis 1,5 Mio. €. Die Beteiligung ist EU-subventionsrechtlich ohne Auswirkung und schließt daher andere Formen der Förderung nicht aus.

Bayerisches Beteiligungsprogramm

  • Wer wird gefördert?

    Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern.

  • Was wird gefördert?

    Eigenkapitalversorgung für größere Beteiligungsvolumina für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

  • Wie wird gefördert?

    Durch Garantien in Höhe von 21 % der Beteiligungssumme von 1,5 Mio. € bis 5 Mio. €. Die Beteiligung ist EU-subventionsrechtlich ohne Auswirkung und schließt daher andere Formen der Förderung nicht aus.

BGG21

  • Wer wird gefördert?

    Kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern.

  • Was wird gefördert?

    Die Sicherung und Schaffung einer selbständigen Existenz und von Arbeitsplätzen.

  • Wie wird gefördert?

    Durch Garantien in Höhe von 21 % der Beteiligungssumme. Die Beteiligung ist EU-subventionsrechtlich ohne Auswirkung und schließt daher andere Formen der Förderung nicht aus.