Garantien mit staatlicher Rückgarantie stellen unser Standardgeschäft dar
Garantien, bei denen ein Teil des Risikos von der Bundesrepublik Deutschland und vom Freistaat Bayern durch Rückgarantien mitgetragen wird, sind unser Standardgeschäft.
In Fällen, in denen eine Beteiligung ohne Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme, übernehmen wir Garantien von bis zu 70 % der Beteiligungssumme. Gefördert werden in der Regel stille Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse.
Wegen der staatlichen Rückgarantien sind die beihilferechtlichen Vorgaben der EU zu beachten.
Voraussetzungen der Garantieübernahme
• Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern
• Wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens
• Genügende Ertragskraft des Unternehmens und Eignung der Unternehmensleitung
• Beteiligungszweck: Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen, selbständigen Existenz
• Beteiligungsanlass: Finanzierung von Kooperationen, Innovationsprojekten, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegender Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen, Nachfolge, bei Erbauseinandersetzungen, beim Ausscheiden von Gesellschaftern sowie für Warenlageraufstockungen bei Expansion
• Beteiligung durch eine anerkannte private Kapitalbeteiligungsgesellschaft
Art und Höhe der Förderung
Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen übernimmt
• Garantien für i.d.R. stille Beteiligungen
• in Höhe von bis zu 70 % der Beteiligungssumme und der vertraglich geschuldeten Beteiligungsentgelte
• gegenüber privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften
• für Beteiligungen bis zu 1 Mio. €, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. € Beteiligungssumme,
• und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Beihilferechtliche Vorgaben der Europäischen Union
Die Rückgarantien der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern stellen staatliche Beilhilfen im Sinne des EU-Beihilferechts dar. Daraus können sich Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der Garantie ergeben, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Richtlinien und Geschäftsbedingungen
Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen vergibt Garantien auf der Grundlage der Rückgarantieerklärungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern. Sie bestimmen wesentlich die Voraussetzungen der Garantien, ihren Umfang und ihre Ausgestaltung.
Zu den Einzelheiten:
Richtlinien und Geschäftsbedingungen