Damit wurde die Grundlage für Beteiligungen in Höhe von rd. 1.639 Mio. € gelegt, die ohne die Risikopartnerschaft nicht oder nicht in dieser Form möglich gewesen wären.
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Seit Gründung der BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen im Jahr 1972 wurden Garantien in Höhe von rd. 787 Mio. € bewilligt.
Damit wurde die Grundlage für Beteiligungen in Höhe von rd. 1.639 Mio. € gelegt, die ohne die Risikopartnerschaft nicht oder nicht in dieser Form möglich gewesen wären.
Garantievolumen
138,0 Mio. EuroBeteiligungsvolumen
294,5 Mio. EuroNeugeschäft
26,3 Mio. EuroBeteiligungsvolumen
52,8 Mio. EuroSchadenseintritte
9,6 Mio. EuroBilanzsumme
86,6 Mio. EuroEigenkapital
57,4 Mio. EuroGewinn*
2,0 Mio. EuroGarantievolumen
132,6 Mio. EuroBeteiligungsvolumen
282,5 Mio. EuroNeugeschäft
16,3 Mio. EuroBeteiligungsvolumen
41,7 Mio. EuroSchadenseintritte
3,6 Mio. EuroBilanzsumme
85,2 Mio. EuroEigenkapital
55,4 Mio. EuroGewinn*
2,0 Mio. EuroInformation gemäß Art. 431-455 Verordnung (EU) 575/2013 CRR
Die Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sieht als dritte Säule neben den Mindesteigenkapitalanforderungen und dem aufsichtlichen Prüfungsverfahren eine Reihe von Offenlegungspflichten vor.
Die BGG veröffentlicht daher in Ergänzung des Geschäftsberichts Kerninformationen über den Anwendungsbereich, das Eigenkapital, die Risikopositionen, die Risikomessverfahren und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung der BGG zur Information der Marktteilnehmer.
Die Einzelheiten können dem Offenlegungsbericht zum 31.12.2020 entnommen werden.