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Unsere Garantie-Programme

EFRE-Projekt

  • Wer wird gefördert?

    Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme, gemäß der EFRE Strukturkarte.

  • Was wird gefördert?

    Im Rahmen des EFRE-Projekts werden Unternehmen nach Kriterien der Kommission der EU für kleine und mittlere Unternehmen durch Investitionen in Wachstum und Beschäftigung gefördert.

  • Wie wird gefördert?

    Durch Garantien in Höhe von 20 % der Beteiligungssumme von 200 TEUR bis 1,5 Mio. €. Die Beteiligung ist EU-subventionsrechtlich ohne Auswirkung und schließt daher andere Formen der Förderung nicht aus.

Im Rahmen des EFRE-Projekts unterstützt die BGG Investitionen in Wachstum und Beschäftigung.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH im Rahmen eines Projekts des Europäischen Regionalfonds einen Risikokapitalfonds aufgelegt, der kleine und mittlere Unternehmen in Bayern mit Eigenkapital versorgt und das weitere Wachstum fördert.

Wir unterstützen das Projekt durch die Übernahme einer 20%-igen Ausfallgarantie.

Voraussetzungen für eine Beteiligung

  • Mittelständische Unternehmen (nach den Kriterien der Kommission der EU für kleine und mittlere Unternehmen – KMU), d. h. insbesondere weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.
  • Unternehmenssitz insbesondere im EFRE-Schwerpunktgebiet gemäß der Strukturkarte für die EFRE-Förderung Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung.

Die Beteiligung

Das Wagniskapital wird im Rahmen von stillen und offenen Unternehmensbeteiligungen, Genussrechtskapital und als ergänzende Darlehen zugeführt.
Das Beteiligungsvolumen reicht von 200 T€ bis zu 1,5 Mio. €. Die Beteiligungslaufzeit beträgt in der Regel nicht mehr als 10 Jahre. Die Konditionen sind marktkonform ausgestaltet.
Eine Finanzierung ist in allen Unternehmenssituationen zulässig. Ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten.
Die Beteiligung ist EU-subventionsrechtlich ohne Auswirkungen. Die Kombination mit einer staatlich rückgarantierten Finanzierung ist möglich.

Weitere Garantieprogramme

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Häufige Fragen zu Garantien

Was ist die BGG?

Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen ist eine Selbsthilfeeinrichtung der bayerischen Wirtschaft zur Erhaltung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern. Sie ist nicht erwerbswirtschaftlich orientiert.

Was wird durch die BGG gefördert?

Zur Herstellung von Chancengleichheit für kleine oder mittlere Unternehmen bei Gründung, Wachstum oder Sicherung der Existenz erfolgt eine Förderung insbesondere dann, wenn eine Beteiligung ohne die Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.

Wie wirkt eine Garantie?

Durch die Übernahme von Garantien für stille Beteiligungen und ähnlichen Beteiligungsinstrumente von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften werden die Finanzierungen tragfähiger Vorhaben abgesichert.

Welche Laufzeit hat eine Garantie?

Die Garantie wird regelmäßig für eine Laufzeit bis zu 10 Jahren bewilligt.